Romulanisches Justizsystem
 
Das Justizsystem basiert auf dem Grundsatz, daß ein Angeklagter schuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.  Gerichtsverfahren werden im Imperium in Form eines Tribunals durchgeführt. Drei Richter, zwei davon vom Senat ausgewählt und der dritte vom Praetoriat bestimmt, entscheiden alle Verfahren. Der Angeklagte darf sich selbst verteidigen oder kann einen Vertreter bestimmen.

Im folgenden wird das normale Verfahren, daß auf eine Straftat folgt, dargestellt:
 

1. Das Opfer kontaktiert die Behörden oder nimmt den Verdächtigen selber fest. 
2. Es dürfen alle Maßnahmen ergriffen werden, den Verdächtigen festzunehmen, inklusive tödlicher Waffen. Wird ein Verdächtiger bei der Festnahme getötet und seine Unschuld wird festgestellt, so wird der Täter hingerichtet. 
3. Auf die Festnahme -oder den Tod- des Verdächtigen folgt die Veröffentlichung der Festnahme und ein Verhandlungsdatum muß sofort bekanntgegeben werden. Dieses Datum darf nicht mehr als eine Woche nach der Festnahme liegen, da gilt: späte Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit. 
4. Der verhaftete Verdächtige muß eine komplette Erklärung über seine Version der Sachlage abgeben. Er hat kein Recht, sich vorher mit einem Vertreter zu besprechen.
5. Beim Verfahren stellen Kläger und Angeklagter (bzw. dessen Vertreter) dem Tribunal ihre Standpunkte dar. Dabei steht der Angeklagte unter der Pflicht, seine Unschuld zu beweisen. 
6. Das Tribunal fällt eine Entscheidung und verurteilt den Angeklagten, wenn es ihn für schuldig befindet. Stellt sich der Angeklagte als unschuldig heraus, wird der Ankläger bestraft. 
7. Die Bestrafung erfolgt spätestens eine Woche nach der Urteilsverkündung. Es gibt kein Berufungsrecht. 

Rechte und Pflichten eines romulanischen Bürgers
Als Rechtsgrundlage der Rihannsu ist festgelegt, daß alle Bürger gleichberechtigt sind in ihren Ehrenrechten. Danach sind nur die eigenen Verdienste relevant, wie ein Rihannsu handeln darf oder behandelt wird.

Das Imperium gewährt allen Bürgern folgende Rechte:
 
Das Recht zur Fortpflanzung
Das Recht auf eigene Sklaven, und die Erlaubnis, sie nach eigenem Gutdünken zu disziplinieren
Das Recht auf ehrenvollen Selbstmord
Das Recht zu Handeln, wenn es nicht den Interessen des Imperiums widerspricht
Das Recht auf Verteidigung vor einem Tribunal
Das Recht, jeden Kriminellen oder Feind des Imperiums zu verhaften
 
Das Imperium verbietet seinen Bürgern folgende Dinge:

Nicht genehmigtes Tragen / Besitzen von Waffen
Jegliche Aktion, die sich gegen die Interessen des Imperiums richtet
Öffentliche Kritik an den Idealen des Imperiums
Veröffentlichung und Vertreiben jeglichen Materials, daß sich gegen die Interessen des Imperiums wendet